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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Swiss Economic Forum (SEF) AG

Version vom Dezember 2020

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche physisch oder online abgehaltenen Veranstaltungen der Swiss Economic Forum (SEF) AG sowie sämtliche physisch oder online abgehaltenen Veranstaltungen, bei denen die Swiss Economic Forum (SEF) AG als Durchführerin fungiert.

 

2. Anmeldung
2.1 Verbindlichkeit

Anmeldungen für Veranstaltungen erfolgen über die jeweilige Anmeldeplattform im Internet. Die Anmeldung wird erst durch eine schriftlich (Brief oder E-Mail) zugesandte Bestätigung rechtsverbindlich. Die Durchführung der Veranstaltungen erfolgt unter Einhaltung der geltenden behördlichen Auflagen, sämtliche Angaben sind ohne Gewähr. Zeitliche und inhaltliche Änderungen im Programm sowie Anpassungen bei der zugelassenen Personenanzahl können jederzeit vorgenommen werden. Die Swiss Economic Forum (SEF) AG behält sich vor, angemeldete Gäste aufgrund von Kapazitätseinschränkugen wieder auszuladen.

2.2 Privatbestechung

Mit der Anmeldung bestätigt der/die Teilnehmende, dass keine gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen bestehen (insbesondere im Zusammenhang mit Privatbestechung), die ihm/ihr die Teilnahme an der Veranstaltung verbieten würden.
 

3. Durchführung

3.1 Allgemeine Bestimmungen

Der/die an der Veranstaltung Teilnehmende nimmt zur Kenntnis, dass bezüglich des abgeschlossenen Kaufs des Veranstaltungstickets unter Vorbehalt von Ziffer 4 nachstehend kein Widerrufsrecht besteht. Die für die Veranstaltung erworbenen Tickets können daher weder umgetauscht noch rückerstattet werden.
Mit der Anmeldung stimmt der/die Teilnehmende den vorliegenden AGB sowie weiteren allenfalls für die entsprechende Veranstaltung herausgegebenen Sicherheits-, Zutritts- und sonstigen Durchführungsvorschriften zu und verpflichtet sich, diese sowie Anweisungen von Mitarbeitenden der Swiss Economic Forum (SEF) AG (oder von ihr beauftragen Dritten) zu befolgen. Er/Sie nimmt zur Kenntnis, dass er/sie bei Nichteinhalten dieser Vorschriften und Anweisungen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden kann. Im Falle eines solchen Ausschlusses erfolgt keine Entschädigung oder Rückerstattung der Kosten des Veranstaltungstickets. Die Swiss Economic Forum (SEF) AG behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Eine Entschädigung oder Rückerstattung von Kosten des Veranstaltungstickets aufgrund solcher Änderungen ist ausgeschlossen.

3.2 Verschiebung der Veranstaltung

Wird die Veranstaltung, aus welchen Gründen auch immer, verschoben, gilt das erworbene Ticket automatisch für das Verschiebungsdatum. Rückerstattung oder Umtausch des Tickets sind ausgeschlossen. Bei gebuchter Hotelübernachtung kann die Buchung möglicherweise nicht automatisch auf das Verschiebungsdatum übertragen werden. Eine Änderung des gebuchten Hotels oder des Preises kann nicht ausgeschlossen werden; allfällige Mehrkosten sind vom/von der Teilnehmenden zu tragen.

 

3.3 Abbruch oder Absage der Veranstaltung

Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, äusseren Einflüssen (Demonstrationen, Gewalteinflüsse, Bedrohungen durch Dritte, Pandemie, Epidemie, COVID-19), behördlichen Veranstaltungsverboten (Bund, Kanton, Gemeinde) oder anderen, von der Swiss Economic Forum (SEF) AG nicht zu vertretenden Umständen abgebrochen oder abgesagt werden, oder wird die Durchführung einer Veranstaltung aus anderen Gründen von der Swiss Economic Forum (SEF) AG abgesagt, können erworbene Tickets weder umgetauscht noch rückerstattet werden. Eine Stornierung oder Rückerstattung allfällig gebuchter Hotelübernachtungen ist nur in dem Umfang möglich, in dem das Hotel einer Stornierung zustimmt bzw. eine Rückerstattung leistet.

 

4. Rücktritt des/der Teilnehmenden

Für sämtliche Reservationen, Anmeldungen und Buchungen (Veranstaltung, Hotelarrangements, An-/Abreise, Side-Events, Abendveranstaltungen) gelten die folgenden Rücktritts- und Annullierungsbestimmungen:

  • Rücktritt bis drei Monate vor Beginn der Veranstaltung: Volle Rückerstattung abzüglich CHF 100.00 Bearbeitungsgebühr
  • Rücktritt bis ein Monat vor Beginn der Veranstaltung: Rückerstattung von 50% der Gesamtkosten, wobei eine Bearbeitungsgebühr entfällt
  • Rücktritt weniger als ein Monat vor Beginn der Veranstaltung: Keine Rückerstattung

Bei mehrtätigen Veranstaltungen gilt der erste Tag der Veranstaltung als Beginn der Veranstaltung.

Diese Rücktritts- und Annullierungsbestimmungen gelten auch bei Verhinderung durch Krankheit, Unfall oder anderen durch den/die Teilnehmende/n nicht zu vertretenden Gründen. Die Rücktrittserklärung hat in schriftlicher Form per Post, E-Mail oder Fax zu erfolgen. Der Rückerstattungsanspruch ergibt sich aus dem Eingangsdatum der schriftlichen Rücktrittserklärung. Für Samstage, Sonn- und Feiertage gilt der darauf folgende Werktag. Ein Ticketsplitting sowie die Übertragung des Tickets sind grundsätzlich nicht möglich. Abweichungen hiervon sind in Ausnahmefällen möglich, unterliegen aber immer einer Bearbeitungsgebühr.

 

5. Datenschutz

Datenschutz hat bei der Swiss Economic Forum (SEF) AG einen hohen Stellenwert. Personendaten werden streng vertraulich behandelt und ausschliesslich für die Durchführung der betreffenden Veranstaltung verwendet. Soweit für die gebuchten Leistungen diese nicht selber von der Swiss Economic Forum (SEF) AG erbracht werden (z.B. Hotelübernachtungen, Anbieter von Plattformen für digitale Events), ist die Swiss Economic Forum AG berechtigt, die Personendaten für die Erbringung der Leistungen an ihre Partner weiterzugeben. Die Daten (Name/Firma/Funktion) aller angemeldeten Personen werden mit der Liste der Teilnehmenden (PDF-Format) wenige Tage vor dem Anlass allen Teilnehmenden zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden die gleichen Daten in der Swiss Economic App aufgeführt. Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.

 

6. Multimedia Aufzeichnungen

Im Rahmen der Veranstaltung kann es zu Bild-, Ton- und/oder Videoaufzeichnungen durch die Swiss Economic Forum (SEF) AG bzw. durch von dieser beauftragte Dritte kommen. Diese Aufzeichnungen werden von der Swiss Economic Forum (SEF) AG u.a. zu eigenen Marketingzwecken verwendet; dies im Internet, in Publikationen, in sozialen Netzwerken und an Events der Swiss Economic Forum (SEF) AG als Veranstalterin oder Durchführerin. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erklärt sich der/die Teilnehmende mit den besagten Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen einverstanden. Er/Sie erlaubt der Swiss Economic Forum (SEF) AG ausdrücklich, dass diese ohne weitere Ansprüche des/der Teilnehmenden für spätere Werbezwecke verwendet werden dürfen.

Die Swiss Economic Forum (SEF) AG behält sich vor, Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen durch Teilnehmende während der Veranstaltung einzuschränken.

 

7. Haftungsausschluss

Die Haftung der Swiss Economic Forum (SEF) AG für direkte und indirekte Schäden sowie Folgeschäden, die dem/der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung einer Veranstaltung entstehen, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Swiss Economic Forum (SEF) AG nicht für Schäden oder Folgeschäden, welche durch Veranstaltungsabsagen, -abbrüche oder mangelhafte Organisation verursacht werden. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung für sämtliche vertragliche, deliktische oder sonstige Ansprüche auf den Betrag der Kosten des Veranstaltungstickets. Weitergehende Schäden jeglicher Art werden nicht ersetzt. Allfällige Schadenersatz- und sonstige Ansprüche des/der Teilnehmenden auf Leistung einer Geldsumme verjähren innerhalb eines Jahres nach deren Entdeckung.

 

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Leistungen der Swiss Economic Forum (SEF) AG, die von ihr durchgeführten Veranstaltungen und die vorliegenden Bestimmungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Allfällige Streitigkeiten, die sich aus zwischen dem/der Teilnehmenden und der Swiss Economic Forum (SEF) AG betreffend einer Veranstaltung oder in Zusammenhang damit ergeben, sind nach Möglichkeit auf dem Verhandlungsweg beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, sind die ordentlichen Gerichte in Thun ausschliesslich zuständig.